Therapieangebot
Der Weg zur Badekur als gesetzlich Versicherter
Gesetzlich Versicherte wenden sich zunächst an Ihren behandelnden Arzt.
Dieser stellt einen Kurantrag, der bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht wird.
Wenn der Medizinische Dienst die Kur befürwortet, wird diese bewilligt. In der Regel
übernimmt die Kasse das Honorar für den Kurarzt sowie die Kosten für 100%
des ganzheitlichen Gesundheitsprogramms und 90% der Kurmittel.
Für Verpflegung und Unterkunft werden bis zu 13,- Euro pro Tag bezahlt.
Grundsätzlich kann eine Badekur alle drei Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter beantragt werden.
Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor der geplanten Kur gestellt werden.
Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor der geplanten Kur gestellt werden.
Die Aufnahme, Zwischen- und Abschlussuntersuchung wird vom Badearzt vor Ort durchgeführt, der auch das Behandlungsprogramm festlegt